Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung hat einen Entwurf zur Änderung des Strommarktgesetzes in die Anhörung gegeben, der Netzbetreiber verpflichten würde, Netzanschlussanträge großer Stromverbraucher und Stromspeicher bei knapper Netzkapazität in vier Prioritätsgruppen einzuordnen. Stellungnahmen sind bis zum 9. Oktober 2026 möglich; die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Vorschlag reagiert auf eine Warteschlange, die entstanden ist, weil Elektrifizierung, neue Verbrauchsarten und der rasche Zubau von Batteriespeichern um dieselben Netzverknüpfungspunkte konkurrieren. Nach Angaben des Ministeriums waren Teile des finnischen Netzes trotz laufenden Ausbaus zeitweise überlastet. Das Prioritätsverfahren soll ausschließlich für Verbrauchsstandorte und Stromspeicher gelten; die Stromerzeugung bleibt ausgenommen.
Dem Entwurf zufolge würden Rangfolge und Prioritätsgruppe darüber entscheiden, in welcher Reihenfolge der Übertragungsnetzbetreiber Fingrid oder der örtliche Verteilnetzbetreiber Kapazität bereitstellt und sein Netz ausbaut, wenn nicht alle Kunden gleichzeitig bedient werden können. Großverbraucher in überlasteten Gebieten könnten ihre Position verbessern, indem sie sich verpflichten, flexible, witterungsunabhängige Erzeugungskapazität bereitzustellen, oder indem sie einen Teil ihres Verbrauchs durch neue Erzeugung in derselben Region decken. Erklärtes Ziel ist es, große Lasten und Speicher in weniger belastete Netzregionen zu lenken.
„Mit dieser Änderung wollen wir große Stromverbraucher zu Maßnahmen motivieren, die die Strompreise senken und das Risiko von Engpässen verringern, etwa durch den Anreiz, dem Markt witterungsunabhängige flexible Erzeugungskapazität anzubieten. Zugleich vermeiden wir den Bau unnötiger Übertragungsleitungen und bremsen so den Anstieg der Netzentgelte“, sagte Klima- und Umweltministerin Sari Multala.
Das Ministerium betont, dass die Anschlusspflicht der Netzbetreiber unverändert bleibt und die Regeln zum Anschlussrecht nicht angetastet werden. Das Gesetz soll auch für bereits gestellte Anträge gelten, sofern vor dem Inkrafttreten kein Netzanschlussvertrag oder bedingter Vertrag geschlossen wurde; die ersten gruppenweisen Bearbeitungsrunden müssten bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Für die Windbranche im Ostseeraum ist die Änderung vor allem auf der Nachfrageseite relevant: Finnland positioniert sich als Standort für Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, die den wachsenden Windstrom an Land und auf See aufnehmen sollen, und der Entwurf legt fest, in welcher Reihenfolge diese Lasten bedient werden, wenn das Netz nicht alle gleichzeitig aufnehmen kann.








