Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung hat einen Regierungsentwurf zur Durchsetzung der EU-Methanverordnung vom 30. September bis zum 21. Oktober 2026 in die Anhörung gegeben. Der Entwurf sieht vor, die finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) als Durchsetzungsbehörde zu benennen und Sanktionen bei Verstößen festzulegen. Die Gesetze sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Verordnung verpflichtet Betreiber in den Lieferketten für Öl, Erdgas und Kohle, Methanemissionen zu messen, zu berichten und zu senken, und erfasst auch Importeure. In Finnland gilt sie seit August 2024 unmittelbar; das Ministerium verweist jedoch darauf, dass die Verfassung die Benennung der zuständigen Behörde in einem Gesetz verlangt. Durchgesetzt werden kann die Verordnung daher erst nach Verabschiedung des nationalen Gesetzes. Betroffen sind in Finnland nach Einschätzung des Ministeriums vor allem Betreiber von Gasfern- und Gasverteilnetzen, Betreiber von LNG-Infrastruktur und Importeure fossiler Brennstoffe.
Tukes erhielte Kontroll- und Auskunftsrechte und könnte eine öffentliche Warnung, eine Unterlassungsanordnung oder ein bedingtes Zwangsgeld verhängen. Zahlungspflichtige Sanktionen würde das Marktgericht auf Antrag von Tukes festsetzen. Weil einige Fristen der Verordnung bereits verstrichen sind und nicht per nationalem Recht geändert werden können, räumt der Entwurf den Betreibern nach Inkrafttreten drei bis neun Monate ein, um ihre Pflichten nachzuholen, bevor eine Sanktion wegen Versäumnissen greifen kann.
Das Ministerium geht zudem auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom Juli 2026 ein, wonach die Mitgliedstaaten bei bestimmten Verstößen gegen Offenlegungspflichten von Importeuren in den Jahren 2027 bis 2029 keine Sanktionen verhängen sollten, weil eine volle Anwendung die Energieversorgungssicherheit gefährden könnte. Die Empfehlung ist nicht bindend und nicht in den Entwurf übernommen; dieser sieht aber vor, dass eine Sanktion nicht so angewendet werden darf, dass sie die Versorgungssicherheit gefährdet, und Tukes soll die Empfehlung berücksichtigen.
Unabhängig davon enthält der Entwurf Änderungen im Strommarktrecht auf Grundlage von EU-Vorgaben: Der Übertragungsnetzbetreiber Fingrid soll gemeinsam mit den Verteilnetzbetreibern eine nationale Bewertung des Flexibilitätsbedarfs des Stromsystems erstellen, die die Energiebehörde bestätigt; diese soll der EU auch die nationalen Verfahren zum Lieferantenwechsel melden. Stellungnahmen sind über den Dienst Lausuntopalvelu.fi bis zum 21. Oktober möglich.








