WindEurope hat die EU aufgefordert, die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie nicht erneut zu öffnen. Die Europäische Kommission überprüft derzeit das Umweltrecht im Rahmen des Environmental-Omnibus-Pakets und plant einen Stresstest beider Richtlinien. Der Verband vertrat seine Position am 12. Oktober bei der Brüsseler „Nacht der Dunkelheit“ und stellte dort eine Broschüre zu Windenergie und Biodiversität vor.
Die Branche argumentiert, ein Aufschnüren der Regeln schaffe Rechtsunsicherheit und riskiere jahrelange zusätzliche Klagen und Projektverzögerungen. Umweltverbände teilten diese Sorge. WindEurope fordert stattdessen die korrekte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, mehr Verwaltungskapazität bei Genehmigungsbehörden sowie einen breiteren Einsatz digitaler Genehmigungswerkzeuge und interoperabler Datensysteme.
„Die EU darf die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nicht neu öffnen“, sagte Pierre Tardieu, Chief Policy Officer von WindEurope; die Regeln erlaubten maßgeschneiderte Lösungen für einzelne Standorte. BirdLife-Chef Ariel Brunner wird mit den Worten zitiert, der Ausbau erneuerbarer Energien lasse sich ohne unannehmbare Schäden für die Biodiversität beschleunigen; das Regelwerk zu zerreißen, würde den Naturschutz schwächen und verantwortungsvolle Unternehmen verunsichern.
Die Broschüre versammelt 40 Fallstudien aus 19 Ländern, die die Minderungshierarchie aus Vermeiden, Verringern, Wiederherstellen und Ausgleichen anwenden. Ein Beispiel ist der Windpark Andau in Österreich, wo ein mit der Flugsicherung Austro Control entwickeltes, radargestütztes System die Hindernisbefeuerung ausgeschaltet lässt, bis ein Luftfahrzeug in eine Zone von mindestens 8 km eindringt. Laut WindEurope bleibt das Licht an 79 Anlagen in bis zu 90 Prozent der Nächte aus. Die Genehmigungsdebatte betrifft auch Entwickler im Ostseeraum, die unter denselben EU-Naturschutzregeln arbeiten.







