Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung hat nach eigenen Angaben vom 23. Oktober mehr als 200 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf für ein Prioritätsverfahren bei Stromnetzanschlüssen erhalten. Das Ministerium will den Entwurf auf Grundlage der Rückmeldungen weiter ausarbeiten und den Regierungsentwurf im Dezember 2026 dem Parlament vorlegen.
Der Entwurf soll sicherstellen, dass knappe Netzkapazitäten bei konkurrierendem Bedarf angemessen und effizient genutzt werden. Das Ministerium verweist auf eine stark gestiegene Nachfrage nach Anschlüssen infolge von Elektrifizierung, wachsender Erzeugung aus erneuerbaren Energien, neuen Verbrauchsarten und mehr Speicherkapazität. Trotz des laufenden Netzausbaus waren die Netze zeitweise überlastet.
Neben dem Gesetz hat das Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die weiteren Änderungsbedarf im Strommarktrecht prüft. Sie soll untersuchen, ob für neue Netzkunden strengere Bedingungen gelten könnten, um sie in bestimmte Regionen zu lenken und Stromerzeugung, Speicherung und Laststeuerung zu stärken. Zudem soll sie klären, wie bei rasch steigendem Verbrauch ausreichende Erzeugungs- und Übertragungskapazitäten sowie eine faire Nutzung der verfügbaren Anschlusskapazität gesichert werden können, damit der Strompreis wettbewerbsfähig bleibt.
Die Arbeitsgruppe muss die Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandorts Finnland und die Vorgaben des EU-Rechts berücksichtigen. Den Vorsitz führt Petteri Kuuva, Senior Ministerial Adviser im Ministerium; Mitglieder sind Vertreter von Ministerien, Behörden und der Energiewirtschaft. Ihr Vorschlag ist bis zum 28. März 2027 fällig, der weitere gesetzgeberische Bedarf soll im Frühjahr 2027 bewertet werden.
Für die Windbranche im Ostseeraum bestimmen Anschlussregeln mit, wie schnell neue Lasten, Speicher und Erzeugungsanlagen an das finnische Netz gehen können. Das Ministerium hatte den Entwurf im September zur Stellungnahme vorgelegt; die neuen Regeln sollen Anfang 2027 gelten.







