Die finnische Regierung hat am 5. November 2026 beschlossen, vier Gebiete in Finnlands Ausschließlicher Wirtschaftszone für die Offshore-Windenergie auszuweisen. Zudem erließ sie eine Verordnung, die den Ablauf der Ausschreibungen für diese Gebiete regelt, und schlug neue Vorschriften für Bau und Rückbau von Offshore-Windparks vor.

Zwei der Gebiete liegen in der Bottensee und zwei im Bottnischen Meerbusen: Selkämeri länsi (Bottensee West), Selkämeri itä (Bottensee Ost), Perämeri etelä (Bottnischer Meerbusen Süd) und Perämeri pohjoinen (Bottnischer Meerbusen Nord). Für jedes Gebiet wird per Ausschreibung ein Projektentwickler ausgewählt, der anschließend eine Nutzungsgenehmigung beantragen kann, um detaillierte Untersuchungen durchzuführen und die weiteren erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Zuerst wird Perämeri etelä ausgeschrieben, die übrigen drei folgen später. Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung könnte die Energiebehörde die erste Ausschreibung bereits in der ersten Jahreshälfte 2027 starten.

Das Modell kommt ohne staatliche Beihilfe aus. Das Ministerium weist darauf hin, dass von der Ausschreibung bis zur Stromerzeugung 10 bis 15 Jahre vergehen können. Nach der Verordnung wird der Gewinner anhand des gebotenen Preises und bestimmter qualitativer Kriterien ausgewählt, die jeweils zur Hälfte in die Bewertung eingehen. Bieter und Gewinner müssen Sicherheiten stellen; die Erfüllungssicherheit des Gewinners steigt mit dem Projektfortschritt: Sie ist in frühen Phasen relativ niedrig und wird nur freigegeben, wenn das Projekt umgesetzt wird. Nach der Konsultationsrunde wurden die Regeln angepasst.

Außerdem schlug die Regierung vor, das Wassergesetz um Bestimmungen zu Bau und Rückbau in der Wirtschaftszone zu ergänzen, einschließlich einer Rückbausicherheit. Grundsätzlich soll ein Windpark nach Ende der Betriebszeit vollständig demontiert werden; die finnische Aufsichtsbehörde könnte jedoch im Einzelfall prüfen, inwieweit Bauwerke auf Meeresbodenniveau entfernt werden müssen. Der Aufbau der Sicherheit überwiegend nach Betriebsbeginn soll die Finanzierungskosten senken, während das Verursacherprinzip verhindern soll, dass die Rückbaukosten der Allgemeinheit zufallen. Die Rückbauregeln würden auch im Küstenmeer gelten. Das Gesetz soll im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

„Offshore-Windprojekte brauchen oft viele Jahre Entwicklungszeit. Deshalb ist es wichtig, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, auch wenn Offshore-Wind in Finnlands Wirtschaftszone zu Marktbedingungen noch nicht rentabel ist“, sagte Klima- und Umweltministerin Sari Multala. Das Ministerium veranstaltet am 12. November 2026 von 13.30 bis 15.00 Uhr finnischer Zeit ein Webinar zu den Entscheidungen.