Der Bundesrat hat eine Entschliessung zum Offshore-Wind-Ausbau verabschiedet, die nach Auffassung des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO) mehrere eigene Reformvorschlaege aufgreift, von einem Ausschreibungsdesign mit zweiseitigen Differenzvertraegen (CfD) bis hin zu grenzueberschreitenden Kooperationsmodellen. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen zuegig in die geplante Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu ueberfuehren.
Der Bundesrat fordert die Regierung auf, spaetestens vor der Sommerpause 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit das neue Ausschreibungsdesign rechtzeitig fuer die Ausschreibungen ab 2027 in Kraft treten kann. Aus Sicht des BWO benoetigen Unternehmen ausreichend Vorlauf, um ihre Investitions- und Projektplanungen anzupassen.
BWO-Geschaeftsfuehrer Stefan Thimm verwies auf die gescheiterte Offshore-Auktion 2025, das Aussetzen der Auktionen 2026 und die anhaltende Unsicherheit bei der Realisierung einzelner bezuschlagter Projekte als Beleg dafuer, dass das bestehende Design geaendert werden muss. Deutschland brauche ein indexiertes, zweiseitiges CfD-Only-Modell, um die Finanzierungsbedingungen zu verbessern, die Realisierungswahrscheinlichkeit zu erhoehen und Investoren, Lieferketten und Industrie Planungssicherheit zu geben.
Der Verband unterstuetzt zudem die Forderung des Bundesrates, sich der bereits zwischen 2023 und 2025 vergebenen Flaechen anzunehmen, und schlaegt einen gesetzlich geregelten Mechanismus fuer die freiwillige Rueckgabe und schnelle Neuausschreibung von Flaechen vor, auf denen einzelne Projekte nicht mehr darstellbar erscheinen. Ziel ist es, langfristige Blockaden von Flaechen und Netzanbindungskapazitaeten zu vermeiden.
Der BWO begruesste die Unterstuetzung fuer grenzueberschreitende Kooperationsmodelle sowie die Bekraeftigung des gesetzlichen Ziels von mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windleistung bis 2045. Er verwies auf eine gemeinsam mit dem BDEW initiierte Fraunhofer-Studie, wonach die direkte Anbindung von Offshore-Windparks in den ausschliesslichen Wirtschaftszonen benachbarter Staaten an das deutsche Netz die Stromertraege um bis zu 13 Prozent erhoehen koennte, bei bis zu 11 Prozent niedrigeren Kosten. Die Entschliessung wurde von Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen eingebracht und am 12. Juni 2026 verabschiedet.







