Die Europäische Kommission hat ein französisches Beihilfeprogramm im Umfang von bis zu 63 Milliarden Euro zur Förderung der Offshore-Windenergie genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage des Beihilferahmens zum Clean Industrial Deal (CISAF), den die Kommission am 25. Juni 2025 verabschiedet hatte.

Die Maßnahme unterstützt den Bau und Betrieb von elf Offshore-Windparks in der Nordsee, im Atlantik und im Mittelmeer. Die Projekte sollen eine Gesamtleistung von bis zu 11,1 GW erreichen und jährlich bis zu 47,8 TWh erneuerbaren Strom erzeugen – rund 10,6 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs Frankreichs. Das Programm läuft über 25 Jahre.

Die Beihilfen werden im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen vergeben, die von den französischen Behörden organisiert werden. Die Förderung erfolgt als variable Prämie im Rahmen eines zweiseitigen Differenzvertrags (CfD), berechnet aus dem Vergleich eines im Gebot festgelegten Referenzpreises (Pay-as-bid) mit dem Marktpreis für Strom. Liegt der Marktpreis unter dem Referenzpreis, erhalten die Begünstigten die Differenz; liegt er darüber, zahlen sie die Differenz an den Staat zurück. Das Programm enthält Schutzmechanismen für einen funktionierenden Markt, darunter Regeln, die eine Vergütung der Produktion in Zeiten negativer Preise ausschließen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Programm erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen – im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV. Für drei Windparks ersetzt das neue Programm eine im August 2025 genehmigte Förderung.

Die Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.120604 im Beihilferegister der Kommission veröffentlicht. Auch wenn das Programm französische Gewässer betrifft, werden wettbewerbliche zweiseitige CfDs unter dem CISAF EU-weit aufmerksam verfolgt – auch von den Ostsee-Anrainern, die eigene Offshore-Wind-Auktionen vorbereiten.