Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem vorläufigen Konzept zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit im Offshore-Wind-Ausbau gesetzt. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt den Entwurf, insbesondere die Schutzklausel für bestehende Offshore-Windparks sowie Projekte mit bereits erteiltem Zuschlag, die vom geplanten Kapazitätsentgelt ausgenommen bleiben sollen.
Eine am 3. Juni veröffentlichte BWO-Studie von Neon Neue Energieökonomik kommt zu dem Ergebnis, dass Erzeugernetzentgelte bei Offshore-Wind weder die angestrebte Lenkungswirkung entfalten noch die Netzfinanzierung effizienter gestalten würden. Der Grund liegt in der Struktur der Branche: Anders als bei anderen Erzeugungsanlagen werden Standort, Netzanschluss und Anschlusskapazität von Offshore-Windparks staatlich geplant und vorgegeben. Zusätzliche Entgelte können daher keine netzdienlichere Standortwahl anreizen — diese Wahl existiert für Offshore-Wind schlicht nicht.
Die Studie zeigt zudem, dass Erzeugernetzentgelte die Kosten der Offshore-Windenergie erhöhen und perspektivisch auch die Gebote in künftigen CfD-Ausschreibungen steigern würden. Da der Bund diese Verträge garantiert, würden die Mehrkosten letztlich den Bundeshaushalt belasten — eine indirekte Netzfinanzierung über öffentliche Mittel statt einer echten Effizienzmaßnahme.
„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur beim Vertrauensschutz zentrale Anliegen der Offshore-Wind-Branche aufgreift. Wer bereits investiert oder in Ausschreibungen Gebote abgegeben hat, darf nicht nachträglich mit zusätzlichen, vorher nicht einkalkulierbaren Risiken belastet werden”, sagte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Er ergänzte, die BNetzA habe „gegenüber den ersten Überlegungen aus dem Februar erkennbar nachgeschärft”, was Anerkennung verdiene.
Der BWO begrüßt auch, dass die Bundesnetzagentur dynamische Erzeugernetzentgelte für Offshore-Wind derzeit nicht weiterverfolgen will. Zugleich sieht der Verband die Notwendigkeit, Offshore-Wind in weiteren Verfahrensschritten dauerhaft von dynamischen Erzeugernetzentgelten und Baukostenzuschüssen auszunehmen, und kündigt eine konstruktive Begleitung der Konsultation zum Festlegungsentwurf an.





