Die finnische Regierung hat ein neues Gesetz vorgeschlagen, das die Regulierung der Strompreise im Endkundengeschäft während einer Strompreiskrise ermöglichen soll. Ziel sei es, die Stromkosten der Haushalte zu senken, falls eine solche Krise ausgerufen wird, teilte das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung am 5. November 2026 mit.

Der Vorschlag gehört zu einem Paket nationaler Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Strommarktdesign der Europäischen Union. Ruft der Rat der EU per Durchführungsbeschluss in einem Mitgliedstaat eine Strompreiskrise aus, darf dieser Staat unter anderem die Preise für Haushalte regulieren. Der Rat kann dies auf Vorschlag der Kommission tun, wenn die Großhandels- und Endkundenpreise deutlich steigen und voraussichtlich lange hoch bleiben. Das finnische Gesetz soll den rechtlichen und technischen Rahmen vorab schaffen, damit die Regierung im Rahmen der vom Parlament bewilligten Mittel rasch über Einführung und Dauer der Regulierung entscheiden kann.

Der Mechanismus ist flexibel und keine starre Preisobergrenze. Die Regulierung würde nur für einen festgelegten Verbrauchsanteil gelten, höchstens 80 Prozent des Median-Verbrauchs eines Haushalts oder nachrangig seines tatsächlichen Verbrauchs. Die geförderte Menge in Kilowattstunden pro Monat würde in der Regel aus dem Median-Verbrauch im selben Kalendermonat des Vorjahres sowie in den unmittelbar davor und danach liegenden Monaten berechnet. Der Preis, den der Haushalt seinem Versorger für diese Menge zahlt, ergäbe sich aus einem Grundpreis von mindestens 18 Cent je kWh ohne Steuern und einer in der Regierungsentscheidung festgelegten Förderobergrenze. Für den übrigen Verbrauch gelten die Marktpreise des Liefervertrags.

„Der Strommarkt sollte in erster Linie nach Marktprinzipien funktionieren, doch wir müssen auch auf außergewöhnliche Umstände vorbereitet sein“, sagte Klima- und Umweltministerin Sari Multala. Das Gesetz und die damit verbundenen Änderungen sollen im Frühjahr 2027 in Kraft treten.