Deutschlands Offshore-Windbranche drängt darauf, zweiseitige Differenzverträge belastbar in der WindSeeG-Novelle zu verankern — nachdem die Offshore-Ausschreibung erstmals gänzlich ohne Gebote blieb.
Die Ausschreibung der Bundesnetzagentur für neue Offshore-Flächen blieb 2025 ohne ein einziges Gebot. Die für 2026 vorgesehenen Auktionen für zentral voruntersuchte Flächen wurden daraufhin auf 2027 verschoben. Der Referentenentwurf antwortet mit jährlichen Ausschreibungsvolumina zwischen 2.000 und 4.800 MW, der Einführung zweiseitiger CfD und einer Verlängerung der angenommenen Betriebsdauer neuer Offshore-Parks von 25 auf 35 Jahre.
Den Verbänden reicht das nicht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und die Stiftung Offshore-Windenergie fordern grundlegende Änderungen am Zuschlagssystem. Zentraler Einwand: CfD sollen nur greifen, wenn kein Unternehmen bereit ist, ohne Preisabsicherung zu bauen — womit das Instrument zur Rückfalloption statt zum Regelfall würde. Der BWO forderte gesondert eine verlässliche Absicherung für Offshore-Projekte. Die Verbändeanhörung endete am 17. August.
Die EU-Strommarktreform verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits, direkte Preisstützung für neue Erzeugungsanlagen grundsätzlich als zweiseitige CfD oder gleichwertige Modelle auszugestalten — was Berlins Spielraum begrenzt, sie als Ausnahme zu behandeln.
Für die Ostsee ist die Frage nicht akademisch. Polens erste Offshore-Auktion wurde Ende 2025 auf CfD-Basis entschieden, und die deutsche Nullrunde ist der deutlichste verfügbare Beleg dafür, was geschieht, wenn förderfreies Auktionsdesign auf höhere Kapitalkosten trifft.
Quelle: IWR Energieletter 34/2026 und Berichterstattung zur Verbändeanhörung.








