Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 10. August die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle 2026 eröffnet. Der Entwurf hält am Ziel von mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2045 fest und sieht einen jährlichen Ausschreibungspfad zwischen 2.000 und 4.800 Megawatt vor.

Zwei Änderungen stechen hervor. Der Entwurf führt zweiseitige Differenzverträge (CfD) als Absicherungsinstrument für Offshore-Wind ein und verlängert die reguläre Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre. Zudem soll die Möglichkeit für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte geschaffen werden.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt den Kern des Entwurfs, sieht beim Ausschreibungsdesign aber weiteren Nachbesserungsbedarf. Sein zentraler Einwand richtet sich gegen das geplante zweistufige Ausschreibungsmodell, bei dem der CfD erst greifen soll, wenn kein Unternehmen bereit ist, ein Projekt ohne Absicherung zu realisieren. Aus Sicht des Verbands darf die Absicherung nicht zur Notlösung werden.

„Mit dem CfD geht der Entwurf einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung”, sagte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. „Entscheidend ist jetzt, dass die Absicherung von Anfang an verlässlich zur Verfügung steht und nicht erst dann greift, wenn niemand mehr bereit ist, das volle Marktrisiko zu tragen. Offshore-Windparks sind Milliardenprojekte mit langen Realisierungszeiten. Das Ausschreibungsdesign muss deshalb Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen.”

Die Reform kommt nach einer Reihe schwacher deutscher Offshore-Ausschreibungen, darunter Runden, die gar keine Gebote erhielten. Der BWO erneuerte zudem seine Forderung nach einem einmaligen Rückgabemechanismus für die zwischen 2023 und 2025 bezuschlagten Projekte, den er erstmals im Mai vorgeschlagen hatte: Wer seinen Zuschlag zurückgibt, verliert bereits geleistete Zahlungen, darf bei der Wiederausschreibung nicht erneut antreten und muss seine Voruntersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen. Der Verband kündigte an, den Entwurf nun gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen im Detail zu prüfen und sich fristgerecht an der Konsultation zu beteiligen.

Für den Ostseeraum, wo Deutschland seine Offshore-Kapazitäten neben den Nordsee-Projekten ausbaut, ist die Ausgestaltung des Ausschreibungssystems weit über deutsche Gewässer hinaus relevant. Ein verlässlicher Ausschreibungspfad und eine belastbare Erlösabsicherung sind das, was Turbinenhersteller, Häfen, Schiffsbetreiber und Zulieferer in der gesamten Region brauchen, um Kapazitäten aufzubauen.