Die Dresdner Light:Guard GmbH hat im dänischen Windpark Sønder Bork ein sechsmonatiges Pilotprojekt zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) abgeschlossen. Nach Auswertung der Daten hätte die Hindernisbefeuerung der fünf Anlagen theoretisch 97,4 Prozent der Zeit ausgeschaltet bleiben können. Das System lief ausschließlich im Berichtsmodus, da das dänische Recht die bedarfsgesteuerte Abschaltung der Befeuerung noch nicht erlaubt.
Bei der BNK bleibt die rote Hindernisbefeuerung eines Windparks dunkel, bis sich ein Luftfahrzeug nähert. Ein Receiver erfasst Transpondersignale und hebt die Unterdrückung auf, sobald ein Flugobjekt in Reichweite kommt. Die Lichter blinken damit nur, wenn tatsächlich gewarnt werden muss.
Der Receiver in Sønder Bork wurde am 4. März 2026 installiert und ging fünf Tage später in Betrieb. Anders als in deutschen Windparks, wo die Empfänger üblicherweise in 80 bis 175 Metern Höhe über Grund sitzen, konnte das Gerät in Dänemark nur auf Grundniveau angebracht werden. Die Antenne wurde außen an der Übergabestation in rund fünf Metern Höhe befestigt. Nach Angaben von Light:Guard handelt es sich um die weltweit niedrigste Receiver-Installation für BNK in einem Windpark. Die dänischen Vorgaben verlangen eine Detektion von Flugobjekten ab 300 Fuß, also rund 91 Metern über Grund. Das Unternehmen erklärt, das Pilotprojekt habe nachgewiesen, dass auch der niedrig montierte Receiver diese Anforderung erfüllt.
Da die Befeuerung rechtlich nicht abgeschaltet werden durfte, entwickelte Light:Guard für den Test eine virtuelle Light Control Unit, die dokumentierte, wann das System die Befeuerung unterdrückt hätte. Im Zeitraum März bis September 2026 lag die Systemverfügbarkeit bei 98,7 Prozent, die theoretische Licht-aus-Zeit im Durchschnitt bei 97,4 Prozent.
„Mit dieser Fallstudie konnte gezeigt werden, dass das System auch unter diesen besonderen Bedingungen zuverlässig arbeitet: in einem neuen regulatorischen Umfeld, mit einer ungewöhnlich niedrigen Receiver-Installation und nach den für Dänemark vorgesehenen Detektionsanforderungen“, sagte René Aamand, Sales-Agent des Unternehmens für Dänemark, der die dortige Gesetzgebung seit drei Jahren begleitet.
Die dänischen Behörden arbeiten am finalen Gesetzentwurf, der nach Erwartung des Unternehmens bis Jahresende verabschiedet werden soll. Felix von Hammerstein, Head of Business Development bei Light:Guard, kündigte an, die Anlagen in Sønder Bork gemeinsam mit einem weiteren dänischen Windpark dunkel zu schalten, sobald das Gesetz dies zulässt. Light:Guard ist seit 2008 im Bereich BNK tätig, hat in Deutschland mehr als 3.500 Anlagen dunkel geschaltet und arbeitet mit Herstellern wie GE, Nordex und Vestas zusammen.
Das nächtliche Blinken gehört zu den häufigsten Beschwerden von Anwohnern in der Nähe von Onshore-Windparks. In Deutschland ist die BNK für die meisten neuen und bestehenden Anlagen Pflicht. Wird der dänische Gesetzentwurf planmäßig verabschiedet, wäre Dänemark das nächste Ostseeland, das die bedarfsgesteuerte Befeuerung zulässt.







