Der Energieparkentwickler Alterric warnt, dass anhaltende Verzögerungen bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und einem neuen Netzanschlusspaket die Finanzierung neuer Windprojekte gefährden könnten. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen aus Aurich, die bislang nur als Leaks bekannten Gesetzesentwürfe würden die Last der Netzprobleme des Landes auf die Stromerzeuger verlagern, statt das zugrunde liegende System zu reparieren.

Im Zentrum der Kritik von Alterric steht der geplante „Redispatch-Vorbehalt” im Netzanschlusspaket. Demnach könnten Betreiber neuer Anlagen bei Netzengpässen bis zu zehn Jahre lang ohne finanzielle Entschädigung abgeregelt werden. Alterric bezeichnet dies als existenzielles Risiko für die Plan- und Finanzierbarkeit neuer Windparks und argumentiert, der schleppende Netzausbau dürfe nicht zulasten der Erzeuger gehen. Das Unternehmen fordert verbindliche Fristen und wirksame Sanktionen für Netzbetreiber — Maßnahmen, die in den Entwürfen bislang vollständig fehlten.

„Die bisherigen Ansätze lösen das zentrale Problem nicht: Der Netzausbau hinkt dem Ausbau der Erneuerbaren weit hinterher”, sagte Alterric-CEO Dr. Frank May. „Statt dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, werden die Kosten einseitig den Erzeugern aufgebürdet.” Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass die im Klimaschutzprogramm zugesagten 12.000 Megawatt zusätzlicher Ausschreibungsmengen für Wind an Land im geleakten EEG-Entwurf fehlen, was den Ausbau vor allem im Süden verlangsamen würde.

Alterric begrüßte einzelne Elemente — den erleichterten Netzanschluss von Batteriespeichern an bestehenden Standorten sowie den Schritt Berlins hin zu zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) im Einklang mit EU-Vorgaben. Die CfD-Ausgestaltung bleibe jedoch ohne einen Marktwertkorridor unzureichend; sie würde die Erneuerbaren weiter vom Markt wegrücken und Anreize für einen systemdienlichen Ausbau schwächen.

Das Unternehmen forderte die Bundesregierung auf, zügig offizielle Entwürfe vorzulegen, und verwies darauf, dass die Europäische Kommission vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 noch die beihilferechtliche Genehmigung erteilen muss. Für die Ostseeregion, in der Deutschland ein bedeutender Windmarkt ist, wird der Ausgang der Reform bestimmen, wie schnell die Onshore-Kapazität — und die von ihr versorgte industrielle Nachfrage — wachsen kann. Alterric betreibt über 2.500 MW und verfügt über eine Projektpipeline von mehr als 11.000 MW.