Verhandlungsführer von Europäischem Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung über ein Maßnahmenpaket erzielt, das Verteidigungsinvestitionen beschleunigen und Genehmigungen für verteidigungsbezogene Projekte EU-weit verkürzen soll.
Das Paket ist Teil der sogenannten „Omnibus-V“-Vereinfachungsmaßnahmen und soll im Rahmen der Initiative ReArm Europe / Readiness 2030 Verteidigungsinvestitionen von bis zu 800 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren unterstützen. Ziel sind kürzere Genehmigungsverfahren, erleichterte innergemeinschaftliche Verbringungen von Verteidigungsgütern, einfachere Beschaffung und ein gestraffter Europäischer Verteidigungsfonds (EDF).
Für Genehmigungen von Projekten wie neuen oder erweiterten Fabriken vereinbarten die Ko-Gesetzgeber eine EU-weite Regelfrist von 42 Arbeitstagen, in Ausnahmefällen um höchstens zwei weitere Zeiträume von je 60 Tagen verlängerbar, mit einer Obergrenze von 102 Arbeitstagen. Versäumen Behörden die Frist, soll der Grundsatz der stillschweigenden Genehmigung gelten. Die Mitgliedstaaten sollen zentrale Anlaufstellen für Projektträger einrichten, mit digitaler Nachverfolgung und jährlicher Berichterstattung.
Die Einigung führt eine neue Allgemeingenehmigung für Verbringungen ein, die es Verteidigungsunternehmen erleichtern soll, grenzüberschreitend tätig zu sein, hebt die Schwellenwerte für die Anwendung der EU-Vergaberegeln an und verlängert die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen von sieben auf zehn Jahre. Auch die EDF-Regeln wurden vereinfacht, mit zusätzlicher Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen und der Förderfähigkeit von Testkosten im Beitrittskandidatenland Ukraine. Ausnahmen von EU-Umwelt- und Chemikalienvorschriften für Verteidigungszwecke sollen nur in begründeten Fällen zulässig sein.
Mehrere der zuständigen Berichterstatter stammen aus Ostsee-Anrainerstaaten, darunter Sven Mikser (Estland), Pekka Toveri und Anna-Maja Henriksson (Finnland) sowie Henrik Dahl (Dänemark) — aus einer Region, in der Verteidigungsbereitschaft und der Schutz kritischer Infrastruktur an Bedeutung gewonnen haben. Die vorläufigen Einigungen müssen noch von Parlament und Rat förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können.








