Das Gesetzespaket zur Neuordnung von Netzanschlussregeln und Kapazitätsmarkt sieht sich nun gleichzeitig verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Einwänden gegenüber.
Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Netzanschlusspaket verfassungswidrig ist, und warnt vor Gefahren für Windinvestitionen. Eine separate Studie hält die Vorschläge zu Netzanschluss und Redispatch für nicht EU-rechtskonform. Das Bundeskartellamt warnt, die Gaskraftwerkspläne bergen Wettbewerbsnachteile und ließen Technologieoffenheit vermissen.
Gegen das Kapazitätsmarktgesetz selbst haben Deutsche Umwelthilfe und Green Planet Energy Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das StromVKG eingelegt. Vor der Bundestagsabstimmung kritisierte der BEE die Nachbesserungen als unzureichend, während der BDEW von einem tragfähigen Kompromiss sprach — eine Differenz, die zeigt, wie unterschiedlich Netzbetreiber und Erneuerbaren-Erzeuger denselben Text lesen.
Auch die Kostenrechnung ist umstritten. Das EWI errechnet einen Kostenvorteil von 70 Milliarden Euro aus dem Netzpaket, LEE NRW hält die Analyse für falsch fokussiert. Unabhängig davon meldete die Bundesnetzagentur weniger Eingriffe ins Stromnetz; die zugehörigen Kosten sanken im ersten Quartal 2026 um elf Prozent — eine Zahl, die beide Seiten nutzen können.
Das praktische Risiko für Entwickler ist Verzögerung, nicht Scheitern. Gesetze, die an so vielen Fronten angegriffen werden, überleben meist in geänderter Fassung — doch der Änderungszyklus bemisst sich in Quartalen, und jedes Quartal Unsicherheit schlägt auf die Kapitalkosten von Projekten durch, die jetzt finanziert werden müssen.
Quelle: IWR Energieletter 33 und 34/2026.








