Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beschlossen, wie das Energieforschungsinstitut IWR berichtet. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, in dem die Bedingungen zur Disposition stehen, unter denen deutsche Offshore-Windprojekte ausgeschrieben, abgesichert und errichtet werden.

Die Novelle ist breit angelegt und nicht bloß technisch. Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO), der vier Kanzleien aus seinem Rechtsbeirat mit der Einordnung des Textes betraut hat, gliedert die Änderungen in fünf Felder: Auktionsdesign, Sicherheiten und Realisierungsfristen, Industriepolitik und Resilienz, Umweltregelungen sowie Betrieb und Rückbau.

Beim Auktionsdesign nennt der BWO vor allem drei Punkte: das sogenannte Entweder-oder-Verfahren, die Einführung von Höchstwerten für Offshore-Wind-Ausschreibungen und zweiseitige Contracts for Difference. Letzteres ist die strukturelle Änderung. Ein zweiseitiger CfD begrenzt die Erlöse nach oben und stützt sie zugleich nach unten. Das verändert das Risikoprofil eines Projekts und damit die Kapitalkosten, die Projektentwickler und Kreditgeber einpreisen.

Das zweite Feld betrifft Sicherheiten, Realisierungsfristen und Pönalen, die an einen Zuschlag geknüpft sind. Der BWO stellt die Frage, ob diese Anforderungen auf die Ausbauziele und den Ausbaupfad abgestimmt sind, und verweist auf die Auswirkungen auf internationale Kooperationsprojekte – relevant überall dort, wo eine deutsche Zone an einen Nachbarmarkt anschließt.

Im Bereich Industriepolitik verweist der Verband auf Resilienzkriterien in Ausschreibungen, zentral voruntersuchte Flächen und die Umsetzung des europäischen Net-Zero Industry Act. Auf der Umweltseite führt er Novellierungen im Natur- und Umweltschutzrecht, ein zentral koordiniertes Umweltmonitoring in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie die Abschaffung des 2K-Kriteriums an. Für die Betriebsphase argumentiert der BWO, Weiterbetrieb und Rückbau sollten als zusammenhängende Lebenszyklusentscheidung betrachtet werden, und wirft die Frage der Offshore-Rettungsinfrastruktur in der AWZ auf.

BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm hat erklärt, im parlamentarischen Verfahren seien weitere Änderungen nötig, um die Realisierung von Offshore-Windprojekten verlässlich abzusichern. Eine Position zum endgültigen Text hat der Verband nicht veröffentlicht; der Kabinettsentwurf kann sich bis zur Abstimmung noch ändern.

Für den Ostseeraum ist die Relevanz unmittelbar. Die deutschen Ostseezonen konkurrieren um Kapital mit den Nordseezonen und mit Ausschreibungen in Polen, Dänemark und den baltischen Staaten. Die in den kommenden Monaten in Berlin festgelegten Auktionsbedingungen werden beeinflussen, welche Projekte in der Region eine endgültige Investitionsentscheidung erreichen – und wann.