Estlands Parlament, der Riigikogu, hat das Kernenergie- und Sicherheitsgesetz verabschiedet und erstmals einen Rechtsrahmen für die Erzeugung und Nutzung von Kernenergie im Land geschaffen. Der von der Regierung eingebrachte Entwurf wurde mit 63 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Das Gesetz regelt die Standortwahl eines Kernkraftwerks sowie dessen Bau, Erprobung, Betrieb, Stilllegung und die Endlagerung der Abfälle. Es schafft ein gestuftes Genehmigungssystem — von einer Vorprüfung über Bau-, Test- und Betriebsgenehmigungen bis zur Stilllegungsgenehmigung — und siedelt die nationale Atomaufsicht bei der Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung an. Die Aufsicht soll am 1. Januar 2027 ihre Arbeit aufnehmen.
Die Verantwortung für Sicherheit und Kosten am Ende der Laufzeit liegt eindeutig bei Entwickler und Betreiber. Das Gesetz schreibt einen nationalen Stilllegungsfonds vor, der während der Betriebszeit aus Beiträgen des Betreibers gespeist wird und Rückbau und Abfallentsorgung deckt. Es legt zudem Grundsätze für nukleare Sicherheit, physischen Schutz, Notfallvorsorge und internationale Sicherungsmaßnahmen fest.
Im Verfahren fügte das Parlament eine weitere Ebene politischer Kontrolle hinzu: Neben Aufsicht und Regierung muss auch der Riigikogu selbst jede Entscheidung zum Bau eines Kraftwerks billigen.
Das Gesetz verpflichtet Estland nicht zum Bau eines Reaktors, beseitigt aber ein grundlegendes rechtliches Hindernis und signalisiert, dass kleine modulare Reaktoren nun ein ernsthafter Teil der langfristigen Energiedebatte des Landes sind. Für einen Ostseestaat, der verlässliche, CO2-arme Kapazität zur Ergänzung seines wachsenden Windsektors und zur Verringerung der Importabhängigkeit sucht, ist der Rahmen ein bemerkenswerter Schritt.







